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Sonntag, 22 Dezember 2024 11:24

Tatverdächtiger des Anschlags in Magdeburg bereits zuvor polizeibekannt

Anschlag-Magdeburg Anschlag-Magdeburg pixabay/Foto illustrativ

Der mutmaßliche Täter des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, Taleb A., war den deutschen Behörden bereits vor seiner Tat bekannt. Die Ermittlungen werfen ein Licht auf seine Vorgeschichte und die Versäumnisse im Umgang mit Warnungen.

Inhaltsverzeichnis:

Taleb A. und sein Kontakt mit der Berliner Justiz

Taleb A., ein aus Saudi-Arabien stammender Mann, der 2006 nach Deutschland einreiste, fiel der Berliner Justiz bereits Monate vor dem Anschlag auf. Im Februar 2024 erstattete er auf einer Polizeiwache in Berlin eine Anzeige, wobei er nach Berichten des „Spiegel“ wirre Angaben machte. In diesem Zusammenhang wurde gegen ihn ein Strafbefehl wegen „Missbrauchs von Notrufen“ erlassen, gegen den er Einspruch einlegte.

Am Tag vor der Tat, dem 21. Dezember 2024, hätte Taleb A. vor dem Amtsgericht Tiergarten erscheinen sollen. Er blieb jedoch dem Termin fern, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. Diese Entwicklungen werfen Fragen über die Wirksamkeit der behördlichen Maßnahmen auf.

Saudi-Arabien warnte vor Taleb A.

Saudi-Arabien hatte nach Berichten aus Sicherheitskreisen Deutschland vor Taleb A. gewarnt und sogar seine Auslieferung beantragt. Deutsche Behörden reagierten offenbar nicht auf diese Anfrage. Ein Jahr vor der Tat gab es bereits Warnhinweise über seine Gefährlichkeit. Trotz seiner öffentlichen Äußerungen, die explizite Gewaltandrohungen enthielten, wurde er weder als Extremist eingestuft noch als Gefährder klassifiziert.

Mögliche Motive und Hinweise aus sozialen Medien

Nach Angaben der Ermittler könnte Unzufriedenheit mit der Behandlung von Flüchtlingen aus Saudi-Arabien in Deutschland das Motiv für die Tat sein. Taleb A. äußerte sich in sozialen Medien wiederholt kritisch gegenüber deutschen Behörden und beschuldigte sie, nicht ausreichend gegen Islamismus vorzugehen. In diesen Beiträgen finden sich auch Sympathiebekundungen für die AfD, obwohl die Partei bestätigte, dass Taleb A. kein Mitglied war.

Reaktionen der Behörden und laufende Ermittlungen

Auf einer Pressekonferenz bestätigte der Polizeidirektor von Magdeburg, Tom-Oliver Langhans, dass gegen Taleb A. zuvor Strafanzeigen aufgenommen wurden. Warum keine Gefährderansprache durchgeführt wurde, bleibt ein zentrales Thema der Ermittlungen. Die Polizei geht von einem Einzeltäter aus und hat bislang keinen Hinweis auf einen zweiten Beteiligten gefunden.

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte, dass die Ermittlungen noch andauerten, und äußerte sich nicht zu Details möglicher Warnungen. Dies liege in der Verantwortung der Ermittlungsbehörden.

Der Fall wirft zahlreiche Fragen über den Umgang mit Warnungen und die Bewertung von potenziellen Gefahren auf. Taleb A., ein schiitischer Flüchtling aus Saudi-Arabien, steht im Fokus, während Ermittlungen zu seinen Motiven und der Tat fortgesetzt werden.

Quelle: www.fox360.net/de, rbb24.de

 

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