Inhaltsverzeichnis:
- Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen
- Änderungen in der Pflegeversicherung und Beitragsbemessung
- Verbesserungen in der Familienversicherung und Zuzahlungsregelungen
- Entlastung für Rentner und höhere Krankengeldsätze
Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt im Jahr 2025 unverändert bei 14,6 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag jedoch erhöht sich deutlich auf 2,5 Prozentpunkte. Dies entspricht einem Anstieg um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr.
Für Studierende bleibt die Anpassung der Krankenkassenbeiträge relevant. Seit Oktober 2024 zahlen Studierende monatlich 87,38 Euro, zuzüglich des kassenspezifischen Zusatzbeitrags und des Pflegeversicherungsbeitrags.
Änderungen in der Pflegeversicherung und Beitragsbemessung
Zum 1. Januar 2025 wird der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent erhöht. Für kinderlose Mitglieder über 23 Jahre bleibt der zusätzliche Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten bestehen.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird angepasst und liegt 2025 bei 66.150 Euro jährlich bzw. 5.512,50 Euro monatlich. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 73.800 Euro jährlich bzw. 6.150 Euro monatlich.
Verbesserungen in der Familienversicherung und Zuzahlungsregelungen
Für Familien gibt es positive Änderungen. Die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern steigt 2025 auf 535 Euro monatlich. Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen beträgt die Grenze 556 Euro monatlich.
Die Zuzahlungen für Leistungen der GKV bleiben gedeckelt. Die Belastungsgrenze liegt weiterhin bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke bei einem Prozent. Freibeträge für Angehörige erhöhen sich auf:
- 6.741 Euro für den ersten Angehörigen,
- 4.494 Euro für weitere Angehörige,
- 9.540 Euro für Kinder.
Entlastung für Rentner und höhere Krankengeldsätze
Rentner profitieren von einem erhöhten Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen für Betriebsrenten. Dieser steigt 2025 auf 187,25 Euro. Für Rentner mit mehreren Betriebsrenten gilt der Freibetrag kumuliert.
Das Krankengeld, das bei längerer Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, orientiert sich weiterhin an der Beitragsbemessungsgrenze. Der Höchstbetrag beträgt im Jahr 2025 128,63 Euro pro Kalendertag.
Quelle: www.milekcorp.com/de/, tagesschau.de