Inhaltsverzeichnis:
- Der Hintergrund der Grundsteuerreform
- Auswirkungen auf die Berliner Steuerzahler
- Was die Reform für Mieter bedeutet
- Möglichkeiten zum Widerspruch
Der Hintergrund der Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsgrundlage im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärte. Die bisherigen Einheitswerte basierten auf Daten aus den Jahren 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland), was zu Ungleichheiten führte. Das neue Gesetz sieht nun eine Bewertung aller Grundstücke in Deutschland auf den Stichtag 1. Januar 2022 vor, um eine einheitliche Grundlage zu schaffen.
Für die Berechnung der Grundsteuer in Berlin spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, die Wohnfläche sowie das Mietniveau. Ein wesentlicher Faktor ist der Hebesatz, den die Kommune festlegt. In Berlin wurde dieser von 810 % auf 470 % gesenkt, was zu unterschiedlichen Steuerbeträgen führen kann.
Auswirkungen auf die Berliner Steuerzahler
Eine Untersuchung des Eigentümerverbands „Haus und Grund“ ergab, dass die Steuerlast für viele Eigentümer stark gestiegen ist. Der durchschnittliche Anstieg beläuft sich auf 74,4 %. Finanzsenator Evers (CDU) versprach jedoch, dass die Reform die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer in Berlin nicht erhöhen soll. Ein neues Gesetz wurde dafür im Sommer 2024 verabschiedet, um die Steuerbelastung insgesamt stabil zu halten.
Die neue Berechnungsweise führt jedoch zu sehr unterschiedlichen Beträgen. Beispiel: Familie Hebenstreit aus Berlin-Mahlsdorf, die in einem Einfamilienhaus lebt, muss künftig statt bisher 227 Euro nun 782 Euro zahlen. Anders erging es Markus Oegel, CDU-Politiker aus Neukölln, dessen Steuerlast von 720 Euro auf 306 Euro sank. Diese Schwankungen zeigen die unterschiedlichen Auswirkungen der Reform auf verschiedene Eigentümergruppen.
Was die Reform für Mieter bedeutet
Vermieter können die Grundsteuer grundsätzlich auf Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Laut § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehören Grundsteuern zu den umlagefähigen Betriebskosten. Die Aufteilung der Grundsteuer auf die Mieter erfolgt meist nach Wohnfläche, wenn kein anderer Verteilerschlüssel festgelegt ist. Fehlt jedoch die Vereinbarung im Mietvertrag, dürfen die Kosten nicht auf Mieter übertragen werden.
Da die Grundsteuer eine kommunale Einnahmequelle ist, fließen die Einnahmen in die lokale Infrastruktur wie Schulen und Bibliotheken. Die Reform soll laut Bundesfinanzministerium jedoch kostenneutral ausfallen, obwohl jährlich ca. 15 Milliarden Euro durch die Grundsteuer eingenommen werden.
Möglichkeiten zum Widerspruch
Steuerpflichtige haben vier Wochen nach Erhalt des Bescheids die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Trotz der Reform und Einsprüche von über 6 Millionen Steuerzahlern müssen alle Eigentümer die neuen Beträge vorerst zahlen. Bei Fehlern in den Bescheiden, wie etwa Zahlendrehern, kann ein Widerspruch sinnvoll sein.
Kritiker wie der Verband „Haus und Grund“ und Steuerexperten äußern scharfe Kritik an der Reform. Der Verband kündigte an, die Reform beim Bundesverfassungsgericht anzufechten. „Finanztip“-Experte Jörg Leine bezeichnet die Reform als „Grundsteuer-Chaos“ und kritisiert den späten Versand der Bescheide. Betroffene hätten oft nur wenige Wochen, um die neuen Summen aufzubringen, was in vielen Fällen zu einer Belastung führt.
Quelle: wpblogs4free.com/de, rbb24.de