Rentenerhöhung betrifft Ost und West gleichermaßen
Zum 1. Juli steigen die Renten bundesweit um 3,74 Prozent. Das bedeutet für eine Standardrente bei 45 Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen eine monatliche Steigerung um 66,15 Euro. Gleichzeitig wird ein einheitlicher Rentenwert eingeführt: Er steigt von 39,32 auf 40,79 Euro.
Auch Hinterbliebenenrenten profitieren von höheren Freibeträgen. Für eigene Einkünfte steigt der monatliche Freibetrag auf rund 1.076 Euro netto. Pro Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich der Freibetrag um 228 Euro. Diese Änderungen gelten deutschlandweit.
Pflegebeitrag wird rückwirkend abgezogen
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde bereits zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent erhöht. Bei Rentenzahlungen wird diese Anpassung jedoch erst jetzt berücksichtigt. Im Juli erfolgt ein einmaliger Abzug von 4,8 Prozent, um die Nachzahlungen für die ersten sechs Monate auszugleichen. Ab August gilt dann wieder der reguläre Satz von 3,6 Prozent.
Die Deutsche Rentenversicherung erklärt die Verzögerung mit dem aufwendigen Verfahren bei 22 Millionen Rentenbezügen. Experten empfehlen, im Einzelfall Widerspruch einzulegen, insbesondere wenn die Rente erst ab Februar 2025 bezogen wurde.
Neue Energielabel für Wäschetrockner ab 1. Juli Pflicht
Ab Juli 2025 müssen alle Wäschetrockner mit dem neuen EU-Energielabel ausgestattet sein. Das bisherige System mit A+++-Kategorien wird durch eine klare Skala von A bis G ersetzt. Ziel ist es, mehr Transparenz beim Energieverbrauch zu schaffen.
Geräte der Klasse A sind aktuell im Handel noch nicht verfügbar, da sie besonders strengen Verbrauchskriterien genügen müssen. Das neue Label wird von der Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt. Es enthält auch Angaben zum Stromverbrauch, Geräuschpegel und weiteren Umweltaspekten.
Neue Mindestlöhne in der Altenpflege
Zum 1. Juli 2025 steigen die Mindestlöhne in der Altenpflege erneut an:
Berufsgruppe | Neuer Stundenlohn | Vorheriger Stundenlohn |
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Pflegehilfskraft | 16,10 € | 15,50 € |
Qualifizierte Pflegehilfskraft | 17,35 € | 16,50 € |
Pflegefachkraft | 20,50 € | 19,50 € |
Rund 1,3 Millionen Beschäftigte profitieren von den neuen Regelungen. In Privathaushalten bleibt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro die Basis.
Steuerberatung wird teurer
Zum 1. Juli tritt eine neue Gebührenverordnung für Steuerberater in Kraft. Damit steigen unter anderem:
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Wertgebühr: +6 % (z. B. bei Jahresabschlüssen)
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Gebühr für Lohnbuchhaltung: +9 %
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Zeitgebühr: Umstellung auf Viertelstundentakt, Höchstgebühr steigt auf 164 Euro
Steuererklärungen für 2024 müssen bis 31. Juli 2025 abgegeben werden, mit Verlängerung bis April 2026 bei Beratung durch Profis.
Postfächer der Arbeitsagentur werden deaktiviert
Ab Juli 2025 sind lokale E-Mail-Adressen wie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! nicht mehr aktiv. Der Kontakt muss künftig über das Online-Portal oder per Telefon und Post erfolgen. Grund ist der Datenschutz und die eindeutige Nutzeridentifikation.
Pfändungsfreigrenzen steigen
Ab 1. Juli wird die Pfändungsfreigrenze für Alleinstehende auf 1.555 Euro netto erhöht. Durch Rundungsregelungen für das Pfändungsschutzkonto liegt die tatsächliche Grenze bei 1.560 Euro. Bei Unterhaltspflichten steigt der Freibetrag entsprechend.
Pakete ins Ausland kosten mehr
Der Versand von Paketen mit DHL wird ab 1. Juli teurer. Beispiele:
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EU, bis 5 kg: von 19,49 auf 20,49 €
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Australien, bis 5 kg: von 52,99 auf 58,99 €
Neu:
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Länderzonen gelten nun auch für Päckchen.
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2-kg-Kategorie verfügbar für Nicht-EU-Versand.
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Versicherung für Päckchen entfällt.
Entlastungsbudget für Pflegebedürftige wird flexibler
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden ab Juli zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengelegt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können damit jährlich bis zu 3.539 Euro flexibel verwenden.
Gasspeicherumlage wird gesenkt
Der Anteil der Gasspeicherumlage im Gaspreis sinkt zum 1. Juli auf 0,289 Cent/kWh. Die Umlage wurde 2022 eingeführt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die nächste Anpassung erfolgt im Januar 2026.
Erhöhung der SED-Opferpension
Opfer politischer Haft in der DDR erhalten ab 1. Juli eine erhöhte Rente in Höhe von 400 Euro statt bisher 330 Euro. Die monatliche Entschädigung für Verfolgung im Berufsleben steigt von 240 Euro auf 291 Euro.
Übersicht der wichtigsten Änderungen
Bereich | Änderung | Datum |
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Rente | +3,74 %, einheitlicher Rentenwert | ab 1. Juli |
Pflegeversicherung | Einmaliger Abzug 4,8 %, danach 3,6 % | ab Juli |
Energielabel | Pflicht für Trockner (Label A–G) | ab 1. Juli |
Altenpflege | Mindestlohnsteigerung | ab 1. Juli |
Steuerberatung | Neue Gebührenordnung | ab 1. Juli |
Arbeitsagentur | E-Mail-Kontakt eingestellt | ab 1. Juli |
Pfändungsschutz | Freigrenze auf 1.560 Euro angepasst | ab 1. Juli |
DHL-Versand | Preisanpassungen, neue Kategorien | ab 1. Juli |
Entlastungsbudget Pflege | Zusammenlegung von Leistungen | ab 1. Juli |
Gasspeicherumlage | Senkung auf 0,289 Cent/kWh | ab 1. Juli |
SED-Opferrente | Erhöhung auf 400 Euro, Verfolgung 291 Euro | ab 1. Juli |
Die Gesetzesänderungen ab Juli 2025 betreffen zahlreiche Lebensbereiche und sollen mehr Klarheit, Gerechtigkeit und Entlastung schaffen. Verbraucher und Rentner sollten die Neuerungen im Blick behalten, um gezielt davon zu profitieren.
Quelle: MDR