Inhaltsverzeichnis:
- Das Komitee und die Nacht vom 10. April 1995
- Strafmaß trotz geplanter Gewalt milde
- Jahrzehnte im Verborgenen und ohne Reue
- Freiheit nach dem Prozess – aber unter Auflagen
Das Komitee und die Nacht vom 10. April 1995
In der Nacht vom 10. auf den 11. April 1995 planten Peter K., Thomas W. und ein inzwischen verstorbener Mittäter einen Sprengstoffanschlag auf das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau. Die Gruppe, die sich "Das Komitee" nannte, wollte mit der Tat Abschiebungen von Unterstützern der verbotenen Arbeiterpartei PKK in die Türkei verhindern. Der Anschlag sollte mit 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen erfolgen. Die Durchführung scheiterte jedoch. Während des Umladens tauchte eine Polizeistreife auf. Die Männer flohen, ließen jedoch Ausweise und andere Dokumente zurück.
Der Richter sprach von "purem Zufall", der das Schlimmste verhinderte. Das Material hätte ein im Bau befindliches Gebäude zerstören können. Die Flucht führte die Täter nach Südamerika. Erst Jahrzehnte später kehrten sie zurück und stellten sich der deutschen Justiz.
Strafmaß trotz geplanter Gewalt milde
Das Kammergericht verurteilte die Angeklagten zu je zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Begründet wurde das Urteil mit mehreren Faktoren:
- Der Anschlag blieb im Versuchsstadium.
- Seit der Tat vergingen fast 30 Jahre.
- Beide Männer kehrten freiwillig zurück und legten Geständnisse ab.
Die Tat sei trotz der geplanten Gewalt nicht verjährt, da die Verjährungsfrist durch Flucht und Unterbrechungen stets neu begonnen habe. Der Richter betonte, dass das Urteil keine "verfolgungswütige Justiz" widerspiegele. Es handele sich vielmehr um eine angemessene rechtliche Reaktion auf eine veraltete, aber ernste Straftat.
Jahrzehnte im Verborgenen und ohne Reue
Die Rückkehr nach Deutschland erfolgte ohne öffentliche Reue. Laut Gericht war Einsicht vorhanden, jedoch keine moralische Selbstreflexion. Die Angeklagten hätten anerkannt, dass die Justiz das Verfahren zu Ende führen wolle. Die Bewährungsstrafe sei auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Männer mittlerweile älter seien und keine Hinweise auf künftige Delikte vorlägen.
Der Richter stellte fest, dass das Leben im Untergrund für die Täter „kein Zuckerschlecken“ gewesen sei. Sie lebten isoliert von ihren alten Kontakten, in der Fremde und unter ständiger Gefahr der Entdeckung. Die Hauptlast der Tat hätten letztlich die Täter selbst getragen.
Freiheit nach dem Prozess – aber unter Auflagen
Nach dem Urteilsspruch öffneten die beiden Männer vor dem Gerichtsgebäude Bierdosen. Trotz Verurteilung verließen Peter K. und Thomas W. das Kammergericht als freie Männer – jedoch unter Bewährungsauflagen. Die Justiz wertete ihre Rückkehr und Kooperation als positives Signal. Dennoch bleibt die Tat im Gedächtnis als einer der schwersten gescheiterten Anschlagsversuche der deutschen Linksextremen der 1990er Jahre.
Quelle: RBB24, www.milekcorp.com/de