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Dienstag, 27 Januar 2026 11:49

CDU-Vorstoß zur Teilzeit entfacht Debatte

Debatte um Teilzeitarbeit in Deutschland. Debatte um Teilzeitarbeit in Deutschland. Foto: Pexels–Pixabay / Lizenz: Pexels–Pixabay

Die Diskussion um die Arbeitszeit gewinnt erneut an Dynamik. Innerhalb der CDU gibt es Bestrebungen, bestehende Regelungen zur Teilzeitarbeit zu verändern. Auslöser ist ein Antrag des parteiinternen Wirtschaftsflügels. Er hat eine bundesweite Debatte über Arbeitsmarkt, Fachkräftemangel und soziale Absicherung angestoßen, die auch im Kontext von steigender Teilzeitbeschäftigung geführt wird.

Inhaltsverzeichnis

Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion

Der Wirtschaftsflügel der CDU, die Mittelstands- und Wirtschaftsunion, fordert eine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit. Der Anspruch soll nur noch gelten, wenn besondere Gründe vorliegen. Dazu zählen laut Antrag die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen sowie berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung.

Der Antrag wurde für den CDU-Bundesparteitag im Februar eingebracht. Er trägt den Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“. Zusätzlich sieht er vor, dass Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld nur noch bei begründeter Teilzeit gezahlt werden. Eine einvernehmliche Teilzeit ohne besondere Gründe soll möglich bleiben. Der gesetzliche Rückkehranspruch in Vollzeit entfiele in diesen Fällen.

Als Begründung nennt die MIT eine Rekord-Teilzeitquote bei gleichzeitigem Fachkräftemangel in Deutschland.

Aktuelle gesetzliche Regelung

Derzeit ist der Anspruch auf Teilzeitarbeit gesetzlich verankert. Er gilt für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Voraussetzung ist zudem, dass der Betrieb in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Wunsch auf Arbeitszeitreduzierung muss drei Monate vorher angekündigt werden. Arbeitgeber müssen zustimmen, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Ablehnungsgründe können in Tarifverträgen konkretisiert sein.

Diese Regelung bildet seit Jahren die Grundlage für flexible Arbeitszeitmodelle in Deutschland.

Zahlen zur Teilzeit in Deutschland

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts arbeiteten 2024 29 Prozent der Erwerbstätigen in Teilzeit. Der Anteil lag bei 49 Prozent der Frauen und 12 Prozent der Männer. Damit zählt Deutschland zu den Ländern mit der höchsten Teilzeitquote in der EU.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung meldete für das dritte Quartal 2025 eine Teilzeitquote von 40,1 Prozent. Trotz dieses Höchstwertes sank das gesamte Arbeitsvolumen nicht. Teilzeitbeschäftigte arbeiteten zuletzt durchschnittlich gut 18 Wochenstunden.

Unterschiedliche Quoten ergeben sich aus abweichenden Datengrundlagen von IAB und Statistischem Bundesamt.

Ursachen für den Anstieg der Teilzeit

Ein zentraler Faktor ist der Beschäftigungszuwachs in Branchen mit hohem Teilzeitanteil. Dazu zählen laut IAB das Gesundheits- und Sozialwesen sowie Erziehung und Schule. Im verarbeitenden Gewerbe nahm die Beschäftigung dagegen ab.

IAB-Arbeitsmarktexperte Enzo Weber erklärte im Handelsblatt, dass sich immer mehr Frauen und ältere Menschen am Arbeitsmarkt beteiligen. Dies geschehe häufig in Teilzeit.

Der Arbeitsmarktexperte Stefan Sell von der Hochschule Koblenz bezweifelt eine relevante Zahl sogenannter Lifestyle-Teilzeitkräfte. Er sagte im Deutschlandfunk: „Die Gruppe derjenigen, die es sich leisten können, nur Teilzeit zu arbeiten, die ist sehr, sehr gering, da reden wir vielleicht vom einstelligen Prozentbereich.“

Freiwilligkeit und familiäre Gründe

Nicht alle Teilzeitbeschäftigten arbeiten freiwillig reduziert. Laut Statistischem Bundesamt wollte jede siebzehnte Teilzeitkraft im Jahr 2024 eigentlich Vollzeit arbeiten. Besonders betroffen waren junge und ältere Beschäftigte, die keine passende Stelle fanden. Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zeigen hier Parallelen zur Arbeitslosigkeit in Deutschland.

Rund 50 Prozent gaben an, bewusst Teilzeit zu arbeiten oder andere persönliche Gründe zu haben. Familiäre Pflichten nannten 33 Prozent der Frauen und 9 Prozent der Männer.

Die Statistiker erklärten: „Insbesondere mit Blick auf die Betreuung von Kindern und Angehörigen, ist davon auszugehen, dass Veränderungen bei Angeboten für Kinderbetreuung und Pflege die Wünsche nach Vollzeit- oder Teilzeitarbeit beeinflussen.“

Politische und wirtschaftliche Reaktionen

Kritik am Vorstoß kommt aus der Opposition, von der SPD und aus der CDU selbst. Der CDU-Sozialflügel sprach von einem falschen Ansatz. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte dem stern: „Die CDU ist nicht klug beraten, wenn sie ständig verkündet, dass die Menschen in Deutschland nicht genug arbeiten.“

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sprach sich für mehr Vollzeitarbeit aus. Ziel sei eine höhere Arbeitsproduktivität. Sie betonte, Deutschland unterscheide sich dabei kaum von den USA. Die Wochen- und Monatsarbeitszeit sei jedoch geringer. Mehr Vollzeitarbeit müsse mit Betreuungsmöglichkeiten kombiniert werden.

Ökonomisch gehen die Einschätzungen auseinander. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hält die Abschaffung des Rechtsanspruchs für wirkungslos gegen den Fachkräftemangel. Katharina Wrohlich erklärte, steuerliche Fehlanreize seien das Kernproblem.

Holger Schäfer vom Institut der Wirtschaft nannte den Anspruch einen Anachronismus aus Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig betonte auch er die Notwendigkeit von Kinderbetreuung und geringerer Abgabenlast. Die OECD fordert ebenfalls Reformen. Deutschland-Experte Robert Grundke sprach sich für Änderungen beim Ehegattensplitting und eine Beschränkung der Minijobs auf Studierende und Schüler aus.

FAQ

Was fordert der Wirtschaftsflügel der CDU zur Teilzeitarbeit?

Der Wirtschaftsflügel der CDU fordert eine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit und möchte diesen nur noch bei besonderen Gründen wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder berufsbegleitender Weiterbildung zulassen.

Welche Änderungen sieht der Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion vor?

Der Antrag sieht vor, dass Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld nur noch bei begründeter Teilzeitarbeit gezahlt werden und der gesetzliche Rückkehranspruch in Vollzeit entfällt.

Wie ist die aktuelle gesetzliche Regelung zur Teilzeitarbeit?

Derzeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit für Beschäftigte mit mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Unternehmen mit in der Regel über 15 Beschäftigten.

Wie hoch ist die Teilzeitquote in Deutschland?

Im Jahr 2024 arbeiteten 29 Prozent der Erwerbstätigen in Teilzeit, darunter 49 Prozent der Frauen und 12 Prozent der Männer, womit Deutschland zu den Ländern mit der höchsten Teilzeitquote in der EU zählt.

Arbeiten alle Menschen freiwillig in Teilzeit?

Nein, jede siebzehnte Teilzeitkraft wollte 2024 eigentlich Vollzeit arbeiten, fand jedoch keine passende Stelle, insbesondere junge und ältere Beschäftigte.

Quelle: TAGESSCHAU, MILEKCORP

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