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Montag, 20 Oktober 2025 13:54

Leihmutterschaft zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Leihmutterschaft bleibt rechtlich umstritten und ethisch sensibel. Leihmutterschaft bleibt rechtlich umstritten und ethisch sensibel. Foto: Pixabay

Für viele Menschen ist die Geburt eines Kindes das größte Glück. Für andere ist sie Teil eines internationalen Geschäftsmodells. Der weltweite Markt für Leihmutterschaft erreichte im Jahr 2024 ein geschätztes Volumen von rund 19 Milliarden Euro – mit weiter steigender Tendenz. Eine einheitliche rechtliche Regelung existiert bisher nicht. Die Strukturen sind komplex, global und oft intransparent. Dadurch entstehen rechtliche Unsicherheiten, ethische Konflikte und erhebliche Risiken für alle Beteiligten.

Inhaltsverzeichnis:

Marco Oldenburger und die rechtlichen Grenzen

Im Zentrum der Debatte steht der Hamburger Rechtsanwalt Marco Oldenburger, der sich auf internationale Familienrechtssachen spezialisiert hat. Er bezeichnet sich selbst als „rechtliche Hebamme“ und unterstützt Paare, die im Ausland mithilfe einer Leihmutter ein Kind bekommen wollen.

Oldenburger warnt ausdrücklich vor den Versprechen vieler Agenturen. Einige Anbieter in Ländern wie der Ukraine, Georgien oder Argentinien werben mit sogenannten „Rundum-Sorglos-Paketen“, die zwischen 50.000 und 70.000 Euro kosten. Diese Angebote beinhalten laut den Recherchen von *team.recherche* ein Baby zum Festpreis und garantieren eine „100-prozentige Kinderwunsch-Erfüllung“. Der Anwalt hält diese Zusagen für irreführend. Besonders die finanzielle Verteilung sei unklar. „Was kommt denn von dem Geld bei der Leihmutter an?“, fragt Oldenburger kritisch.

Zudem warnt er vor undurchsichtigen Verträgen. Agenturen verlangen teils hohe Vorschüsse, ohne dass eine rechtliche Garantie besteht. Viele Eltern verlieren ihr Geld, wenn die Durchführung der Leihmutterschaft rechtlich scheitert. Diese Lücken nutzen Vermittler aus, während die Leihmütter selbst oft kaum profitieren.

Der Fall Ruby in Argentinien

Ein besonders tragischer Fall verdeutlicht die Risiken. Das Mädchen Ruby, geboren 2023 in Buenos Aires, wurde über eine Agentur von einem deutschen Paar „bestellt“. Beide Eltern waren über 50 Jahre alt. Nach der Geburt übernahm das deutsche Jugendamt das Kind und brachte es zu einer Pflegemutter. Grund waren Zweifel an der Eignung der Eltern und der rechtlichen Situation. Der Fall beschäftigt seit fast zwei Jahren die Gerichte.

In Argentinien wurden daraufhin Ermittlungen eingeleitet. Die Behörden prüfen den Verdacht auf Menschenhandel und Ausbeutung. Im Mittelpunkt stehen mehrere Firmen, darunter die zyprische Agentur *GAIA* und das US-Unternehmen *MAHRTA LLC* mit Sitz in Delaware. Laut der argentinischen Staatsanwaltschaft könnten diese Firmenstrukturen genutzt worden sein, um Steuern zu vermeiden und Gesetze zu umgehen.

Carlos Leiva, ein Mitarbeiter von *MAHRTA LLC*, weist die Vorwürfe zurück. Er erklärte gegenüber dem NDR, dass er und seine Partner legal gehandelt hätten. Die Agentur *GAIA* reagierte nicht auf entsprechende Anfragen. Oldenburger sieht in solchen Konstruktionen ein Kernproblem. Die Kommerzialisierung führe dazu, dass nicht die Leihmütter, sondern Agenturen und Vermittler verdienen.

Rechtliche Lage in Deutschland

Das deutsche Recht legt eindeutig fest, dass die gebärende Frau als Mutter gilt (§ 1591 BGB). Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Nur die Vermittlung oder Durchführung im Ausland wird unter bestimmten Bedingungen anerkannt. Diese Gesetzeslage führt zu zahlreichen Unsicherheiten. Eltern, die im Ausland ein Kind bekommen, müssen mit langen juristischen Verfahren rechnen, bevor sie als rechtliche Eltern gelten.

Die deutsche Rechtslage unterscheidet sich stark von anderen europäischen Staaten. In Großbritannien etwa ist eine nicht-kommerzielle, altruistische Leihmutterschaft erlaubt. Deutschland hält jedoch am Verbot fest, um die Kommerzialisierung des Körpers zu verhindern.

Reformdebatte und politische Uneinigkeit

Im März 2023 richteten das Familien-, das Justiz- und das Gesundheitsministerium eine gemeinsame Sachverständigenkommission ein. Diese sollte die rechtlichen Grundlagen der Fortpflanzungsmedizin und reproduktiven Selbstbestimmung prüfen. Im Abschlussbericht vom April 2024 sprach sich die Kommission dagegen aus, die Leihmutterschaft grundsätzlich zu legalisieren.

Die Experten empfahlen, sie entweder weiterhin zu verbieten oder nur in engen Ausnahmefällen zuzulassen – etwa, wenn ein persönliches oder verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Leihmutter und Wunscheltern besteht. Das Familienministerium erklärte, dass die Bundesregierung die Empfehlungen bislang nicht weiter beraten habe.

Oldenburger kritisiert die politische Zurückhaltung. Er fordert mutige Entscheidungen, um die rechtliche Lage zu klären. Nach seiner Einschätzung halten die Verantwortlichen an dem Grundsatz fest, dass die Frau, die ein Kind austrägt, auch rechtlich die Mutter bleibt.

Orientierung an anderen Ländern

Andere europäische Staaten, darunter Wales und England, gelten als Vorbilder. Sie haben sich für eine staatlich kontrollierte, nicht-kommerzielle Leihmutterschaft entschieden. Verfahren werden dort von öffentlichen Behörden überwacht, die Missbrauch verhindern sollen.

Oldenburger sieht darin eine mögliche Richtung für Deutschland. Er betont, dass staatliche Kontrolle und Transparenz notwendig seien, um sowohl die Rechte der Leihmütter als auch die Interessen der Eltern zu schützen. Nur klare gesetzliche Regelungen können die bestehenden Grauzonen beenden und internationale Ausbeutung verhindern.

Kernaussagen:

  1. Weltweiter Umsatz im Jahr 2024: rund 19 Milliarden Euro.
  2. Deutschland verbietet Leihmutterschaft, erlaubt jedoch Auslandsverfahren unter Bedingungen.
  3. Fall Ruby zeigt juristische und ethische Konflikte auf.
  4. Oldenburger fordert klare Gesetze und staatliche Kontrolle.
  5. Großbritannien dient als mögliches Vorbild für nicht-kommerzielle Modelle.

Quelle: NDR, webrivaig.com/de

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