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Donnerstag, 23 November 2023 11:04

Nebelscheinwerfer-Typen: Von Halogen bis LED – Eine Auswahl für jeden Fahrzeugtyp

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Nebelscheinwerfer gehören zum Beleuchtungssystem eines Autos.

 

Sie sind getrennt von Abblend- und Fernlicht im vorderen Bereich des Fahrzeugs montiert. Im Vergleich zu den anderen Lichtern leuchten Nebelscheinwerfer besonders hell und auch weit, sodass sie eine wertvolle Hilfe bei Nebel und anderem schlechten Wetter darstellen. Heutzutage sind im Großen und Ganzen drei verschiedene Arten von Nebelscheinwerfern in Fahrzeugen verbaut.

Halogen-Nebelscheinwerfer

Diese Art von Nebelscheinwerfern ist die geläufigste. Halogenscheinwerfer leuchten hellgelb. Im Vergleich zu den anderen Arten sind solche Nebelscheinwerfer die günstigsten. Darüber hinaus punkten sie mit ihrer einfachen Handhabung, denn sie sind schnell zu installieren. Auf signeda.de finden Sie eine große Auswahl an Halogen-Nebelscheinwerfern.

Xenon-Nebelscheinwerfer

Möchten Sie hellere Scheinwerfer verwenden, könnte Xenon eine richtige Wahl sein. Xenon-Nebelscheinwerfer sind heller als Halogen-Nebelscheinwerfern und verbrauchen darüber hinaus noch weniger Strom. Sie sparen rund ein Drittel an Energie ein. Allerdings haben die Xenon-Leuchten auch einen Nachteil, denn sie sind vergleichsweise teuer. Sie sollten eine Lebensdauer von mindestens 2.000 Betriebsstunden aufweisen.

LED-Nebelscheinwerfer

Wenn Sie Wert auf eine besonders nachhaltige Lösung legen, sollten Sie sich LED-Nebelscheinwerfer ansehen. Diese sind im Vergleich zu Halogen- und Xenon-Leuchten am langlebigsten. Abgesehen davon überzeugen sie mit ihrer hohen Energieeffizienz, wodurch Sie langfristig Strom sparen können. Die Aufrüstung von Halogen- auf LED-Nebelscheinwerfer ist einfach, denn es gibt für jedes Leuchtmittel eine passende LED-Alternative.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

In Deutschland gibt es keine Pflicht, dass Nebelscheinwerfer an Autos vorhanden sein müssen – gerade ältere Wagen haben keine. Sind sie jedoch vorhanden, dürfen sie nur bei besonders schlechtem Wetter mit Sicht von weniger als 50 Metern angeschaltet werden. Andernfalls droht ein Bußgeld. Darüber hinaus müssen sie mindestens 25 Zentimeter über der Fahrbahn so angebracht sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Die Nebelscheinwerfer sind die einzigen Leuchten im Frontbereich, die statt weiß auch hellgelb leuchten dürfen.